Solomutter werden: Kinderwunsch ohne Partner in Österreich
Immer mehr Frauen entscheiden sich, ein Kind ohne Partner zu bekommen. Man nennt sie Solomütter oder auf Englisch „Single Mothers by Choice“. In Österreich ist das schwieriger als in vielen Nachbarländern: Kinderwunschkliniken dürfen alleinstehende Frauen derzeit nicht mit Spendersamen behandeln. Dieser Ratgeber zeigt, welche Wege es trotzdem gibt, was rechtlich gilt, mit welchen Kosten und Unterstützungen du rechnen kannst und was Studien über Kinder von Solomüttern sagen.
Was ist eine Solomutter?
Eine Solomutter ist eine Frau, die sich bewusst dafür entscheidet, ohne Partner oder Partnerin ein Kind zu bekommen, meist mit Spendersamen. Anders als bei einer Trennung ist die Familie von Anfang an als Ein-Eltern-Familie geplant.
Ein-Eltern-Familien sind in Österreich keine Seltenheit: Statistik Austria zählte 2025 rund 289.800 Ein-Eltern-Familien (Statistik Austria). Wie viele davon Solomütter mit Spendersamen sind, erfasst die Statistik nicht.
Warum die Kinderwunschklinik in Österreich derzeit nein sagt
Keine Rechtsberatung. Wir fassen hier die Gesetzeslage zusammen (Stand Oktober 2026). Ob sie in eurem Fall so gilt, kann nur eine Anwältin oder ein Anwalt für Familienrecht sagen.
Das Fortpflanzungsmedizingesetz erlaubt eine medizinisch unterstützte Fortpflanzung nur in einer Ehe, einer eingetragenen Partnerschaft oder einer Lebensgemeinschaft (§ 2 Abs. 1 FMedG). Eine alleinstehende Frau darf deshalb in keiner österreichischen Klinik mit Spendersamen behandelt werden, auch nicht auf eigene Kosten. Das gilt für die Insemination ebenso wie für eine IVF.
Was sich bald ändern könnte
Der Verfassungsgerichtshof prüft im Verfahren G 145/2025, ob der Ausschluss alleinstehender Frauen verfassungswidrig ist; die Sache steht auf der Tagesordnung der Oktober-Session 2026 (VfGH). Parallel haben die Grünen im Nationalrat einen Initiativantrag eingebracht, der alleinstehenden Frauen ab 25 Jahren die Behandlung erlauben soll (Parlamentskorrespondenz). Beschlossen ist bisher nichts. Wir aktualisieren diesen Ratgeber, sobald der VfGH entschieden hat.
Zur Einordnung: Der VfGH hat das Abstammungsrecht schon geöffnet: 2022 entschied er, dass die Elternschaft der Partnerin nicht davon abhängen darf, ob das Kind medizinisch unterstützt gezeugt wurde (VfGH, G 230/2021). Wie er diesmal entscheidet, lässt sich daraus aber nicht ableiten.
Behandlung im Ausland
Viele Solomütter aus Österreich lassen sich im Ausland behandeln. Die wichtigsten Ziele:
- Dänemark: Seit 2007 dürfen dort auch alleinstehende Frauen behandelt werden (Faktalink). Dänemark hat mit Cryos und der European Sperm Bank zwei große Samenbanken und viele Kliniken mit deutschsprachigem Service. Die Diers Klinik in Aarhus nennt für eine IUI inklusive Spendersamen ab 1.320 Euro (Diers Klinik), Aleris Fertility 5.000 Kronen ohne Samen (Aleris).
- Spanien: Das spanische Gesetz erlaubt die Behandlung jeder volljährigen Frau unabhängig von ihrem Familienstand (Ley 14/2006, Art. 6). Spender sind dort nach demselben Gesetz grundsätzlich anonym.
- Tschechien: Trotz Nähe zu Österreich keine Option: Behandelt werden nur Paare (Gesetz 373/2011 Sb.). Ein Vorschlag zur Öffnung wurde 2026 nicht beschlossen.
- Deutschland: Kein Bundesgesetz verbietet die Behandlung alleinstehender Frauen. Die Berufsordnungen der Landesärztekammern sind aber unterschiedlich, und nicht jede Klinik behandelt Solomütter (Wissenschaftlicher Dienst des Bundestags). Wer in Bayern oder Baden-Württemberg nahe der Grenze lebt, sollte direkt bei den Kliniken nachfragen.
Praktisch heißt das: Erstgespräch oft per Video, Voruntersuchungen bei der eigenen Frauenärztin in Österreich, dann für jeden Versuch eine kurzfristige Reise rund um den Eisprung. Plane Urlaubstage und Flexibilität ein, denn der Termin lässt sich nur wenige Tage im Voraus festlegen. Ein Überblick über Kinderwunschkliniken in Österreich, die dich nach einer Gesetzesänderung behandeln könnten, steht im Ratgeber Samenspende in Österreich.
Offene oder anonyme Spende?
Dänische Samenbanken bieten meist beides an: Spender, deren Identität das Kind später erfahren kann, und anonyme Spender. Für Kinder von Solomüttern ist das eine besonders wichtige Entscheidung, weil es keinen zweiten Elternteil gibt. Viele Beratungsstellen empfehlen die offene Spende, damit das Kind später selbst entscheiden kann, ob es den Spender kennenlernen möchte.
Privater Samenspender
Der zweite Weg ist eine private Samenspende, meist mit der Bechermethode zu Hause. Sie ist günstig und ohne Reise möglich, und du kannst den Spender persönlich kennenlernen. Dafür trägst du mehr Verantwortung: für die Auswahl, für aktuelle Gesundheitstests und für klare Absprachen. Den Ablauf, Verträge und Sicherheitsregeln erklärt der Ratgeber Private Samenspende.
Für Solomütter gibt es dabei eine rechtliche Besonderheit, die du kennen musst, bevor du dich für diesen Weg entscheidest.
Vater, Unterhalt und Geburtsurkunde
Der private Spender kann Vater werden
Das ABGB schützt den privaten Spender nur, wenn die Mutter verheiratet oder verpartnert ist und ihr Partner oder ihre Partnerin zugestimmt hat (§ 148 Abs. 5 ABGB). Bei einer Solomutter ist das nicht der Fall. Der Spender kann daher als Vater festgestellt werden, auf eigenen Antrag oder auf Antrag des Kindes, mit allen Folgen: Unterhaltspflicht, Erbrecht und Kontaktrecht.
Eine Vereinbarung, in der du den Spender von jeder Verantwortung freistellst, hilft dabei nur begrenzt: Eine Abrede, mit der sich ein Elternteil verpflichtet, allein für den Unterhalt des Kindes aufzukommen und den anderen schad- und klaglos zu halten, ist nach dem Gesetz unwirksam (§ 231 Abs. 4 ABGB). Eine schriftliche Absprache ist trotzdem sinnvoll, weil sie zeigt, was ihr gemeinsam wolltet. Rechtlich sicher ist sie nicht.
Wenn der Spender eine Rolle haben soll
Manche Solomütter wünschen sich ausdrücklich einen Vater, der das Kind kennt. Dann kann der Spender die Vaterschaft anerkennen (oesterreich.gv.at). Mit dem Anerkenntnis entstehen Unterhaltspflicht und Erbrecht, die Obsorge bleibt aber zunächst bei dir; gemeinsame Obsorge müsstet ihr vor dem Standesamt bestimmen (§ 177 ABGB). Wer so viel gemeinsam plant, ist oft schon beim Co-Parenting.
Was in der Geburtsurkunde steht
Ist kein Vater festgestellt, bleibt diese Stelle in der Geburtsurkunde leer. Du kannst die Nennung des Vaters verweigern (oesterreich.gv.at). Der Kinder- und Jugendhilfeträger informiert dich über die Bedeutung der Vaterschaftsfeststellung und bietet Unterstützung an, darf dich aber nicht zwingen (§ 208 ABGB). Dein Kind kann später selbst eine Feststellung beantragen, wenn es den Spender kennt.
Geld: Kosten und Unterstützung
Kosten bis zur Schwangerschaft
- Ausland: pro IUI-Versuch inklusive Spendersamen ab etwa 1.300 Euro in Dänemark, dazu Reise und Unterkunft. Viele Frauen brauchen mehrere Versuche.
- Privat: vor allem die Tests des Spenders, rund 120 bis 220 Euro; Details im Ratgeber Geld für Samenspende.
- Voruntersuchungen: Hormonstatus und Ultraschall bei deiner Frauenärztin; was die Kasse übernimmt, hängt vom Befund ab.
Der IVF-Fonds zahlt für alleinstehende Frauen nichts, auch nicht im Ausland.
Unterstützung nach der Geburt
- Familienbeihilfe: 138,40 Euro im Monat ab Geburt, 148 Euro ab drei, 171,80 Euro ab zehn und 200,40 Euro ab 19 Jahren, dazu 70,90 Euro Kinderabsetzbetrag (oesterreich.gv.at).
- Alleinerzieherabsetzbetrag: 612 Euro im Jahr bei einem Kind, 828 Euro bei zwei, 273 Euro für jedes weitere (oesterreich.gv.at).
- Familienbonus Plus: bis zu 2.000 Euro Steuerersparnis pro Kind und Jahr bis zum 18. Geburtstag.
- Kinderbetreuungsgeld: als Konto zwischen 17,65 und 41,14 Euro pro Tag je nach gewählter Dauer oder einkommensabhängig 80 Prozent der Letzteinkünfte, höchstens 80,12 Euro pro Tag (oesterreich.gv.at). Alleinerziehende können es in Härtefällen um bis zu 91 Tage verlängern; Voraussetzung ist unter anderem ein Unterhaltsverfahren gegen den anderen Elternteil (oesterreich.gv.at). Ohne festgestellten Vater ist das nicht möglich.
- Unterhaltsvorschuss: Der Staat streckt Unterhalt vor, wenn ein Unterhaltstitel gegen den anderen Elternteil besteht (§ 3 UVG, § 4 UVG). Gibt es keinen festgestellten Vater, gibt es nach unserem Verständnis keinen Titel und damit auch keinen Vorschuss. Plane deine Finanzen also ohne Unterhalt.
Wie geht es Kindern von Solomüttern?
Die bekannteste Untersuchung stammt vom Centre for Family Research der Universität Cambridge. Sie verglich 51 Solomütter mit 52 Zwei-Eltern-Familien, Kinder jeweils mit Spendersamen gezeugt, im Alter von vier bis neun Jahren. Ergebnis: keine Unterschiede in der Qualität der Mutter-Kind-Beziehung und der psychischen Anpassung der Kinder; Solomütter berichteten sogar weniger Konflikte mit ihrem Kind. Probleme der Kinder hingen in beiden Familienformen mit finanziellen Schwierigkeiten und Erziehungsstress zusammen (Golombok u. a., 2016). Eine Folgeuntersuchung mit 44 Solomüttern und 37 Müttern in Partnerschaft, Kinder acht bis zehn Jahre alt, bestätigte das: kein Unterschied in der psychischen Gesundheit der Mütter, der Mutter-Kind-Beziehung oder den Problemen der Kinder. Die Autorinnen folgern, dass die Qualität der Beziehungen wichtiger ist als die Familienform (Golombok u. a., 2021).
Die Forschung sagt also nicht, dass es egal ist, wie es dir geht. Sie zeigt, dass ein Kind mit einer Mutter gut aufwachsen kann, wenn Geld, Netzwerk und Zeit tragen. Darum geht es im nächsten Abschnitt.
Gut vorbereitet: Fragen, die du vorher klären solltest
- Netzwerk: Wer springt ein, wenn du krank bist oder das Kind? Familie, Freundinnen, Nachbarn, eine Leihoma?
- Beruf: Wie lange kannst du in Karenz gehen, wie sieht die Kinderbetreuung in deiner Gemeinde aus, kannst du Teilzeit arbeiten?
- Finanzen: Rechne mit Kinderbetreuungsgeld und Familienbeihilfe, aber ohne Unterhalt und ohne Unterhaltsvorschuss.
- Spender: Klinik im Ausland oder privat? Offene oder anonyme Spende? Welche Rolle soll der Spender haben?
- Erzählen: Wie sagst du deinem Kind, wie es entstanden ist? Kinder verkraften ihre Geschichte am besten, wenn sie sie von klein auf kennen.
- Austausch: Die Österreichische Plattform für Alleinerziehende berät Ein-Eltern-Familien, und der Verein Solomütter Deutschland vernetzt Frauen, die diesen Weg gehen oder gegangen sind, auch aus Österreich.
Auf bechermethode.at findest du private Samenspender aus allen Bundesländern, mit geprüften Profilen und moderierten Nachrichten. Lies vorher, wie du einen Spender aussuchst, und triff Spender beim ersten Mal an einem öffentlichen Ort.
Spender ansehen Kostenlos anmelden
Häufige Fragen von Solomüttern
Dürfen alleinstehende Frauen in Österreich eine Samenspende in der Klinik bekommen?
Derzeit nein. Das Fortpflanzungsmedizingesetz erlaubt eine Behandlung nur bei Ehe, eingetragener Partnerschaft oder Lebensgemeinschaft. Der Verfassungsgerichtshof prüft diese Einschränkung im Verfahren G 145/2025; eine Entscheidung stand bei Redaktionsschluss noch aus.
Wohin fahren Solomütter aus Österreich für eine Samenspende?
Häufig nach Dänemark oder Spanien, wo alleinstehende Frauen gesetzlich behandelt werden dürfen. In Tschechien ist die Behandlung Paaren vorbehalten. In Deutschland verbietet kein Gesetz die Behandlung, die Regeln der Landesärztekammern und die Praxis der Kliniken unterscheiden sich aber.
Was kostet eine Insemination in Dänemark?
Bei der Diers Klinik in Aarhus kostet eine IUI inklusive Spendersamen ab 1.320 Euro, bei Aleris Fertility 5.000 Kronen ohne Samen (Stand 2025/2026). Dazu kommen Reise, Unterkunft und die Untersuchungen vorab.
Kann ein privater Samenspender bei einer Solomutter Vater werden?
Ja. Ist die Mutter weder verheiratet noch verpartnert, kann ein privater Spender als Vater festgestellt werden, mit Unterhaltspflicht und Erbrecht. Eine Vereinbarung, in der sich die Mutter verpflichtet, allein für den Unterhalt aufzukommen und ihn schad- und klaglos zu halten, ist unwirksam.
Muss ich als Solomutter den Namen des Vaters angeben?
Nein. Die Mutter kann die Nennung des Vaters verweigern. Der Kinder- und Jugendhilfeträger informiert sie über die Bedeutung der Vaterschaftsfeststellung und bietet Hilfe an, kann sie aber nicht zur Nennung zwingen.
Welche finanzielle Unterstützung bekommen Solomütter?
Familienbeihilfe, Kinderabsetzbetrag, Kinderbetreuungsgeld, den Familienbonus Plus und als Alleinerziehende den Alleinerzieherabsetzbetrag von 612 Euro im Jahr bei einem Kind. Unterhaltsvorschuss setzt dagegen einen Unterhaltstitel gegen den anderen Elternteil voraus.
Quellen
- Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG) § 2
- ABGB § 148 (Fassung BGBl. I 180/2023)
- ABGB § 177 Obsorge
- ABGB § 208 Kinder- und Jugendhilfeträger
- ABGB § 231 Kindesunterhalt
- Unterhaltsvorschussgesetz § 3
- Unterhaltsvorschussgesetz § 4
- VfGH: Vorschau Oktober-Session 2026 (G 145/2025, alleinstehende Frauen)
- Parlamentskorrespondenz PK0980 vom 30.10.2025 (Initiativantrag 497/A)
- VfGH 30.06.2022, G 230/2021 (Elternschaft)
- oesterreich.gv.at: Anerkennung der Vaterschaft
- oesterreich.gv.at: Feststellung der Vaterschaft
- oesterreich.gv.at: Familienbeihilfe
- oesterreich.gv.at: Alleinerzieherabsetzbetrag und Familienbonus Plus
- oesterreich.gv.at: Kinderbetreuungsgeld
- oesterreich.gv.at: Kinderbetreuungsgeld, Härtefallverlängerung
- Statistik Austria: Familienformen 2025
- Faktalink: Kunstig befrugtning (Dänemark, Gesetzesänderung 2007)
- Spanien: Ley 14/2006 sobre técnicas de reproducción humana asistida, Art. 6
- Tschechien: Gesetz Nr. 373/2011 Sb., § 6
- Wissenschaftlicher Dienst des Bundestags: WD 9-3000-031/21
- Diers Klinik Aarhus: IUI-Kosten (Stand 2026)
- Aleris Fertility: Insemination prices (ab 01.01.2025)
- Golombok S u. a.: Single mothers by choice: mother–child relationships and children’s psychological adjustment. J Fam Psychol 2016;30(4):409–418
- Golombok S u. a.: Single mothers by choice: parenting and child adjustment in middle childhood. J Fam Psychol 2021;35(2):192–202
- ÖPA – Österreichische Plattform für Alleinerziehende
- Solomütter Deutschland e. V.
Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung.