Samenspender werden in Österreich: Klinik oder privat?

Wer in Österreich Samen spenden möchte, hat zwei Wege: über eine Kinderwunschklinik mit Samenbank oder privat, direkt an eine Frau oder ein Paar. Beide Wege helfen Menschen zu einer Familie, unterscheiden sich aber stark bei Untersuchungen, Geld, Anonymität und vor allem bei der Frage, ob du später als Vater gelten kannst.

Klinik und privat im Vergleich

Über eine KlinikPrivat
Wer erhält den Samen?Paare in Ehe, eingetragener Partnerschaft oder Lebensgemeinschaft, auch zwei FrauenAuch Single-Frauen, Co-Eltern
UntersuchungenVorgeschrieben, mit Quarantäne und NachtestOrganisierst du selbst
Kennst du die Familie?NeinJa
GeldTeils AuslagenentschädigungAuf bechermethode.at nein
Wie viele Familien?Höchstens dreiKeine gesetzliche Grenze
Kannst du Vater werden?NeinNur dann nicht, wenn die Mutter verheiratet oder verpartnert ist und ihr Partner zugestimmt hat
Kind erfährt deinen NamenAuf Wunsch ab 14 JahrenVon Anfang an möglich

Spender bei einer Kinderwunschklinik

Für Klinikspender gelten feste Regeln aus dem Fortpflanzungsmedizingesetz:

Was Kliniken darüber hinaus verlangen, unterscheidet sich. Zwei Beispiele:

Diese Regeln sorgen dafür, dass ein Klinikspender nicht als Vater festgestellt werden kann (§ 148 Abs. 4 ABGB).

Privater Samenspender

Bei einer privaten Spende lernst du die Frau oder das Paar kennen und ihr vereinbart selbst, wie es abläuft, meist mit der Bechermethode. Viele Spender wählen diesen Weg, weil sie wissen möchten, wem sie helfen, oder weil sie offen für Kontakt zum Kind sind. Manche wünschen sich auch eine aktive Rolle als Vater, dann ist Co-Parenting das passendere Modell.

Gesucht werden private Spender vor allem von Single-Frauen, die in Österreich keine Klinikbehandlung mit Spendersamen bekommen (§ 2 FMedG), und von Paaren, die den Spender kennen möchten.

Auf bechermethode.at ist die Spende unentgeltlich. Profile und Nachrichten mit Geldforderungen schalten wir nicht frei.

Vaterschaft und Unterhalt

Keine Rechtsberatung. Wir fassen hier die Gesetzeslage zusammen (Stand Oktober 2026). Ob sie in eurem Fall so gilt, kann nur eine Anwältin oder ein Anwalt für Familienrecht sagen.

Für private Spender ist das die wichtigste Frage. Seit 2024 gilt (§ 148 ABGB):

Kläre vor der ersten Spende, welche Situation vorliegt, und lass dir die Zustimmung schriftlich geben, wenn die Mutter verheiratet oder verpartnert ist.

Bevor du anfängst

Als Spender anmelden Profile von Wunscheltern ansehen

Häufige Fragen von Samenspendern

Bekomme ich Geld für eine Samenspende?

Über bechermethode.at nicht, private Spenden sind hier unentgeltlich. Für die Behandlung in einer Klinik verbietet das Fortpflanzungsmedizingesetz, Samen gegen Entgelt zu überlassen. Kliniken zahlen teils eine Auslagenentschädigung, das Kinderwunschzentrum an der Wien nennt 100 Euro pro geeigneter Probe. Mehr dazu unter Geld für Samenspende.

Wie alt muss ich sein?

Mindestens 18 Jahre, das schreibt das Gesetz für Klinikspender vor. Kliniken setzen oft eine Obergrenze, das Kinderwunschzentrum an der Wien zum Beispiel 35 Jahre. Auf bechermethode.at musst du ebenfalls volljährig sein.

Muss ich als privater Spender Unterhalt zahlen?

Das kommt darauf an. Ist die Mutter verheiratet oder verpartnert und hat ihr Partner oder ihre Partnerin zugestimmt, kannst du nicht als Vater festgestellt werden. Sonst ist das möglich, und dann auch Unterhalt. Lass dich vorher beraten.

Kann ich anonym spenden?

Bei einer Klinik nicht dauerhaft: Das Kind kann ab 14 Jahren deine Daten erfahren. Bei einer privaten Spende kennt dich die Familie ohnehin. Plane deshalb ein, dass sich das Kind später bei dir meldet.

Für wie viele Familien darf ich spenden?

Über eine Klinik für höchstens drei Familien, und nur bei einer einzigen Klinik. Für private Spenden gibt es keine solche Grenze. Wir empfehlen trotzdem, dich ähnlich zu beschränken, damit nicht viele Halbgeschwister nichts voneinander wissen.

Quellen

  1. Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG) § 13 Spender
  2. FMedG § 14 Höchstzahl, eine Krankenanstalt
  3. FMedG § 15 Aufzeichnungen
  4. FMedG § 16 Entgelt- und Vermittlungsverbot
  5. FMedG § 20 Auskunftsrecht des Kindes
  6. FMedG § 2 Zulässigkeit
  7. ABGB § 148 (Fassung BGBl. I 180/2023)
  8. Kinderwunschzentrum an der Wien: Information zur Samenspende (Infoblatt V09, gültig ab 20.10.2022)
  9. Babywunsch-Klinik Dr. Zajc: Ablauf der Samenspende
  10. Gewebeentnahmeeinrichtungsverordnung (GEEVO) § 11
  11. FDA 21 CFR 1271.85: Donor testing (USA)

Stand: Oktober 2026. Angaben der Kliniken können sich ändern, bitte direkt dort prüfen.