Samenspender werden in Österreich: Klinik oder privat?
Wer in Österreich Samen spenden möchte, hat zwei Wege: über eine Kinderwunschklinik mit Samenbank oder privat, direkt an eine Frau oder ein Paar. Beide Wege helfen Menschen zu einer Familie, unterscheiden sich aber stark bei Untersuchungen, Geld, Anonymität und vor allem bei der Frage, ob du später als Vater gelten kannst.
Klinik und privat im Vergleich
| Über eine Klinik | Privat | |
|---|---|---|
| Wer erhält den Samen? | Paare in Ehe, eingetragener Partnerschaft oder Lebensgemeinschaft, auch zwei Frauen | Auch Single-Frauen, Co-Eltern |
| Untersuchungen | Vorgeschrieben, mit Quarantäne und Nachtest | Organisierst du selbst |
| Kennst du die Familie? | Nein | Ja |
| Geld | Teils Auslagenentschädigung | Auf bechermethode.at nein |
| Wie viele Familien? | Höchstens drei | Keine gesetzliche Grenze |
| Kannst du Vater werden? | Nein | Nur dann nicht, wenn die Mutter verheiratet oder verpartnert ist und ihr Partner zugestimmt hat |
| Kind erfährt deinen Namen | Auf Wunsch ab 14 Jahren | Von Anfang an möglich |
Spender bei einer Kinderwunschklinik
Für Klinikspender gelten feste Regeln aus dem Fortpflanzungsmedizingesetz:
- Du musst mindestens 18 Jahre alt sein und schriftlich zustimmen, dass dein Samen verwendet wird und das Kind später Auskunft über dich bekommen kann (§ 13 FMedG).
- Du darfst nur bei einer einzigen Klinik spenden, und dein Samen wird für höchstens drei Familien verwendet (§ 14 FMedG).
- Die Klinik speichert deine Daten 30 Jahre (§ 15 FMedG), das Kind kann sie ab 14 Jahren einsehen (§ 20 FMedG).
- Der Samen darf nicht verkauft werden. Eine Entschädigung ist nur erlaubt, soweit sie nachgewiesene Auslagen nicht übersteigt (§ 16 FMedG). Was das konkret heißt, steht unter Geld für Samenspende.
Was Kliniken darüber hinaus verlangen, unterscheidet sich. Zwei Beispiele:
- Kinderwunschzentrum an der Wien: 18 bis 35 Jahre, abgeschlossene Ausbildung oder Studium, keine Erbkrankheiten in der Familie, Hauptwohnsitz in Österreich, kein anderes Spendeprogramm. Abgegeben werden 8 bis 12 geeignete Proben, meist wöchentlich bis alle zwei Wochen, nach 2 bis 7 Tagen Enthaltsamkeit. Getestet werden HIV, Hepatitis B und C, Syphilis und Chlamydien, dazu eine genetische Analyse. Die Auslagenentschädigung beträgt laut Infoblatt 100 Euro pro geeigneter Probe.
- Babywunsch-Klinik Dr. Zajc, Salzburg: drei bis sechs Proben innerhalb eines Monats, Bluttest auf dieselben Infektionen, Wiederholung nach einem halben Jahr, erst dann wird der Samen freigegeben.
Diese Regeln sorgen dafür, dass ein Klinikspender nicht als Vater festgestellt werden kann (§ 148 Abs. 4 ABGB).
Privater Samenspender
Bei einer privaten Spende lernst du die Frau oder das Paar kennen und ihr vereinbart selbst, wie es abläuft, meist mit der Bechermethode. Viele Spender wählen diesen Weg, weil sie wissen möchten, wem sie helfen, oder weil sie offen für Kontakt zum Kind sind. Manche wünschen sich auch eine aktive Rolle als Vater, dann ist Co-Parenting das passendere Modell.
Gesucht werden private Spender vor allem von Single-Frauen, die in Österreich keine Klinikbehandlung mit Spendersamen bekommen (§ 2 FMedG), und von Paaren, die den Spender kennen möchten.
Auf bechermethode.at ist die Spende unentgeltlich. Profile und Nachrichten mit Geldforderungen schalten wir nicht frei.
Vaterschaft und Unterhalt
Keine Rechtsberatung. Wir fassen hier die Gesetzeslage zusammen (Stand Oktober 2026). Ob sie in eurem Fall so gilt, kann nur eine Anwältin oder ein Anwalt für Familienrecht sagen.
Für private Spender ist das die wichtigste Frage. Seit 2024 gilt (§ 148 ABGB):
- Die Mutter ist verheiratet oder verpartnert und ihr Partner bzw. ihre Partnerin hat zugestimmt: Du kannst nicht als Vater festgestellt werden. Elternteil ist die zustimmende Person.
- In allen anderen Fällen, etwa bei einer Single-Frau oder einem unverheirateten Paar, kannst du als Vater festgestellt werden. Dann schuldest du Unterhalt, und das Kind hat ein Erbrecht. Ob eine private Vereinbarung davor schützt, ist zweifelhaft.
Kläre vor der ersten Spende, welche Situation vorliegt, und lass dir die Zustimmung schriftlich geben, wenn die Mutter verheiratet oder verpartnert ist.
Bevor du anfängst
- Tests: Aktuelle Befunde zu HIV, Hepatitis B und C, Syphilis und Chlamydien, wie sie auch Kliniken verlangen. Die US-Gesundheitsbehörde FDA verlangt zusätzlich Gonorrhö, Kliniken machen außerdem ein Spermiogramm.
- Familiengeschichte: Schreib auf, welche Erbkrankheiten es in deiner Familie gibt.
- Erwartungen klären: Möchtest du das Kind kennenlernen? Wie oft? Was passiert, wenn es sich mit 16 meldet? Für wie viele Familien möchtest du höchstens spenden?
- Dein Umfeld: Eine Partnerin oder ein Partner sollte Bescheid wissen und einverstanden sein.
- Sicherheit: Erstes Treffen an einem öffentlichen Ort, ohne Druck und ohne Geld.
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Häufige Fragen von Samenspendern
Bekomme ich Geld für eine Samenspende?
Über bechermethode.at nicht, private Spenden sind hier unentgeltlich. Für die Behandlung in einer Klinik verbietet das Fortpflanzungsmedizingesetz, Samen gegen Entgelt zu überlassen. Kliniken zahlen teils eine Auslagenentschädigung, das Kinderwunschzentrum an der Wien nennt 100 Euro pro geeigneter Probe. Mehr dazu unter Geld für Samenspende.
Wie alt muss ich sein?
Mindestens 18 Jahre, das schreibt das Gesetz für Klinikspender vor. Kliniken setzen oft eine Obergrenze, das Kinderwunschzentrum an der Wien zum Beispiel 35 Jahre. Auf bechermethode.at musst du ebenfalls volljährig sein.
Muss ich als privater Spender Unterhalt zahlen?
Das kommt darauf an. Ist die Mutter verheiratet oder verpartnert und hat ihr Partner oder ihre Partnerin zugestimmt, kannst du nicht als Vater festgestellt werden. Sonst ist das möglich, und dann auch Unterhalt. Lass dich vorher beraten.
Kann ich anonym spenden?
Bei einer Klinik nicht dauerhaft: Das Kind kann ab 14 Jahren deine Daten erfahren. Bei einer privaten Spende kennt dich die Familie ohnehin. Plane deshalb ein, dass sich das Kind später bei dir meldet.
Für wie viele Familien darf ich spenden?
Über eine Klinik für höchstens drei Familien, und nur bei einer einzigen Klinik. Für private Spenden gibt es keine solche Grenze. Wir empfehlen trotzdem, dich ähnlich zu beschränken, damit nicht viele Halbgeschwister nichts voneinander wissen.
Quellen
- Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG) § 13 Spender
- FMedG § 14 Höchstzahl, eine Krankenanstalt
- FMedG § 15 Aufzeichnungen
- FMedG § 16 Entgelt- und Vermittlungsverbot
- FMedG § 20 Auskunftsrecht des Kindes
- FMedG § 2 Zulässigkeit
- ABGB § 148 (Fassung BGBl. I 180/2023)
- Kinderwunschzentrum an der Wien: Information zur Samenspende (Infoblatt V09, gültig ab 20.10.2022)
- Babywunsch-Klinik Dr. Zajc: Ablauf der Samenspende
- Gewebeentnahmeeinrichtungsverordnung (GEEVO) § 11
- FDA 21 CFR 1271.85: Donor testing (USA)
Stand: Oktober 2026. Angaben der Kliniken können sich ändern, bitte direkt dort prüfen.