Verantwortlich: Ambrosius Schmidt · Quellen geprüft am · So entstehen unsere Ratgeber

Regenbogenfamilie gründen: Kinderwunsch für Frauenpaare in Österreich

Eine Regenbogenfamilie ist eine Familie, in der mindestens ein Elternteil lesbisch, schwul, bisexuell, trans, inter oder nichtbinär ist. Für Frauenpaare mit Kinderwunsch ist Österreich inzwischen ein vergleichsweise offenes Land: Sie dürfen in Kinderwunschkliniken behandelt werden, können heiraten, und die Partnerin wird unter bestimmten Voraussetzungen automatisch zweite Mutter. Dieser Ratgeber zeigt die Wege zum Kind, was rechtlich gilt, was es kostet und was Studien über Kinder in Regenbogenfamilien sagen.

Was ist eine Regenbogenfamilie?

Das Familienportal des deutschen Familienministeriums definiert Regenbogenfamilien als Familien, in denen mindestens ein Elternteil lesbisch, schwul, bisexuell, transgeschlechtlich, intergeschlechtlich oder nichtbinär ist (Familienportal). Am bekanntesten sind Familien mit zwei Müttern, aber auch zwei Väter, Co-Parenting-Familien mit drei oder vier Elternteilen und queere Alleinerziehende gehören dazu.

Wie viele Regenbogenfamilien es in Österreich gibt, erfasst die Statistik nicht. Einen Anhaltspunkt bietet die Ehe: Seit 1. Jänner 2019 dürfen gleichgeschlechtliche Paare in Österreich heiraten (VfGH, G 258/2017), und 2025 haben laut Statistik Austria 410 Frauenpaare und 411 Männerpaare geheiratet (Statistik Austria).

Wege zum Kind für Frauenpaare in Österreich

1. Kinderwunschklinik

Das Fortpflanzungsmedizingesetz erlaubt eine Behandlung ausdrücklich auch, wenn die Schwangerschaft bei einer von zwei Frauen herbeigeführt werden soll (§ 2 Abs. 2 FMedG), und dafür auch Samen eines Dritten (§ 3 FMedG). Der Spendersamen stammt meist von einer Samenbank; einige Kliniken akzeptieren auch einen bekannten Spender, den ihr mitbringt. Vorteil: Der Spender wird untersucht und kann rechtlich nicht Vater werden (§ 148 Abs. 4 ABGB). Welche Kliniken mit Spendersamen arbeiten, steht im Ratgeber Samenspende in Österreich.

2. Private Samenspende

Viele Frauenpaare entscheiden sich für einen privaten Spender und die Bechermethode zu Hause, weil sie den Spender kennen möchten oder die Klinikkosten scheuen. Rechtlich entscheidend ist dann, ob ihr verheiratet oder verpartnert seid (nächster Abschnitt). Mehr im Ratgeber Private Samenspende.

3. Co-Parenting

Wer sich einen Vater wünscht, der eine aktive Rolle übernimmt, kann eine Co-Elternschaft eingehen, etwa mit einem schwulen Mann oder Männerpaar. Dann gibt es mehr als zwei soziale Eltern, rechtlich aber höchstens zwei. Mehr im Ratgeber Co-Parenting.

Zwei Mütter: Wer wird rechtlich Elternteil?

Keine Rechtsberatung. Wir fassen hier die Gesetzeslage zusammen (Stand Oktober 2026). Ob sie in eurem Fall so gilt, kann nur eine Anwältin oder ein Anwalt für Familienrecht sagen.

Mutter ist rechtlich immer die Frau, die das Kind geboren hat. Die Partnerin wird „anderer Elternteil“, wenn sie (§ 144 Abs. 2 ABGB):

  1. bei der Geburt mit der Mutter verheiratet oder in eingetragener Partnerschaft verbunden ist, oder
  2. die Elternschaft vor oder nach der Geburt anerkannt hat, oder
  3. ihre Elternschaft gerichtlich festgestellt ist.

Bei verheirateten oder verpartnerten Frauen steht die Partnerin damit automatisch als anderer Elternteil in der Geburtsurkunde (oesterreich.gv.at). In einer Lebensgemeinschaft erkennt sie die Elternschaft durch eine Erklärung beim Standesamt, Kinder- und Jugendhilfeträger, Bezirksgericht oder Notar an (§ 145 ABGB). Seit 1. Jänner 2024 ist dafür kein Nachweis mehr nötig, dass das Kind durch eine Kinderwunschbehandlung entstanden ist. Hintergrund ist eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs: Die Elternschaft darf nicht davon abhängen, dass das Kind medizinisch unterstützt gezeugt wurde (VfGH, G 230/2021).

Und der private Spender?

Seid ihr verheiratet oder verpartnert und hat die Partnerin der privaten Insemination zugestimmt, kann der Spender nicht als Vater festgestellt werden, und die Partnerin wird Elternteil (§ 148 Abs. 3a und 5 ABGB). Haltet die Zustimmung schriftlich und datiert fest. Lebt ihr nur in einer Lebensgemeinschaft, greift dieser Schutz nicht. Erkennt die Partnerin die Elternschaft an, steht sie als Elternteil fest, solange das Anerkenntnis besteht; wie sicher das gegenüber einem späteren Antrag des Spenders ist, sollte eine Anwältin oder ein Anwalt für euren Fall prüfen. Viele Frauenpaare heiraten deshalb vor dem ersten Versuch.

Obsorge

Seid ihr bei der Geburt verheiratet oder verpartnert, habt ihr die Obsorge gemeinsam. Ist das nicht der Fall, hat zunächst die Mutter die Obsorge allein; gemeinsame Obsorge könnt ihr vor dem Standesamt bestimmen (§ 177 ABGB, die Regeln für den Vater gelten für den anderen Elternteil sinngemäß).

Stiefkindadoption: wann sie noch nötig ist

Seit 2013 können auch gleichgeschlechtliche Paare das Kind der Partnerin adoptieren (oesterreich.gv.at). Durch die Regeln oben ist das heute oft nicht mehr nötig. Gebraucht wird sie vor allem, wenn bereits ein anderer Elternteil feststeht, etwa ein Mann, der die Vaterschaft anerkannt hat, oder wenn die Partnerin aus anderen Gründen nicht Elternteil werden konnte.

Die Voraussetzungen: ein schriftlicher Vertrag und die Bewilligung des Gerichts (§ 192 ABGB), die Adoptivmutter muss mindestens 25 und älter als das Kind sein (§ 193 ABGB), und die Eltern müssen zustimmen, wobei das Gericht eine Weigerung ohne gerechtfertigten Grund ersetzen kann (§ 195 ABGB). Bei der Stiefkindadoption erlöschen die rechtlichen Beziehungen nur zum anderen leiblichen Elternteil, nicht zur Mutter (§ 197 Abs. 4 ABGB). Das Gerichtsverfahren ist für minderjährige Kinder gebührenfrei (GGG); Kosten können für Beratung oder Vertragserrichtung anfallen.

Die ROPA-Methode: Eizelle der einen, Schwangerschaft der anderen

Bei der ROPA-Methode (Reception of Oocytes from Partner) werden Eizellen einer Frau mit Spendersamen befruchtet, und ihre Partnerin trägt das Kind aus. So sind beide Frauen körperlich beteiligt. Das Fortpflanzungsmedizingesetz erlaubt die Verwendung von Eizellen und Samen der Partner und bei zwei Frauen Samen eines Dritten (§ 3 FMedG). Kliniken wie Next Fertility Bregenz schreiben, die ROPA-Methode sei auch in Österreich erlaubt, und bieten sie ab 6.250 Euro inklusive Spendersamen an (IVF Bregenz). Weil dafür eine IVF nötig ist, ist ROPA deutlich aufwendiger und teurer als eine Insemination. Ob der IVF-Fonds sich daran beteiligt, konnten wir nicht belegen; fragt das bei der Klinik nach.

Spender aussuchen und seine Rolle klären

Für Frauenpaare stellt sich früh die Frage: anonymer Spender aus der Samenbank, bekannter Spender oder Co-Vater? Gesprächspunkte:

Was kostet der Kinderwunsch für Frauenpaare?

Wie geht es Kindern in Regenbogenfamilien?

Diese Frage ist gut erforscht, und die Antwort ist eindeutig:

Einschränkend: Mehrere Studien beruhen auf denselben Stichproben, und Diskriminierung von außen kann Kinder belasten. Umso wertvoller sind Vernetzung und ein offener Umgang mit der eigenen Familiengeschichte.

Beratung und Vernetzung in Österreich

Auf bechermethode.at findet ihr private Samenspender und Männer mit Interesse an Co-Parenting aus ganz Österreich, mit geprüften Profilen und moderierten Nachrichten.

Spender ansehen Kostenlos anmelden

Häufige Fragen zu Regenbogenfamilien

Was ist eine Regenbogenfamilie?

Eine Familie, in der mindestens ein Elternteil lesbisch, schwul, bisexuell, trans, inter oder nichtbinär ist. Am häufigsten sind Familien mit zwei Müttern, aber auch zwei Väter, Co-Parenting-Konstellationen mit mehreren Eltern oder ein queerer Elternteil allein gehören dazu.

Ist die künstliche Befruchtung bei gleichgeschlechtlichen Paaren in Österreich zulässig?

Ja, für Frauenpaare. Das Fortpflanzungsmedizingesetz erlaubt die Behandlung ausdrücklich, wenn die Schwangerschaft bei einer von zwei Frauen herbeigeführt werden soll, und dafür auch Samen eines Dritten. Seit 2015 haben Frauenpaare unter den Voraussetzungen des IVF-Fonds-Gesetzes auch Anspruch auf dessen Kostenübernahme für eine IVF.

Ist die ROPA-Methode in Österreich erlaubt?

Laut österreichischen Kinderwunschkliniken ja: Die Eizelle der einen Frau wird befruchtet und die Partnerin trägt das Kind aus. Kliniken wie Next Fertility Bregenz bieten sie an. Ob sie im Einzelfall möglich ist, klärt die Klinik; der IVF-Fonds-Anspruch dafür ist nicht belegt.

Wird die Partnerin automatisch zweite Mutter?

Wenn ihr bei der Geburt verheiratet oder eingetragen verpartnert seid, ja, sie ist dann automatisch „anderer Elternteil“. In einer Lebensgemeinschaft kann sie die Elternschaft vor oder nach der Geburt anerkennen. Seit 2024 ist dafür kein Nachweis einer Kinderwunschbehandlung mehr nötig.

Brauchen Frauenpaare noch eine Stiefkindadoption?

Meist nicht mehr, wenn die Partnerin durch Ehe, eingetragene Partnerschaft oder Anerkenntnis Elternteil wird. Nötig sein kann sie, wenn ein anderer Elternteil feststeht, etwa ein Vater, der die Vaterschaft anerkannt hat. Für minderjährige Kinder ist das Adoptionsverfahren gerichtsgebührenfrei.

Wie geht es Kindern in Regenbogenfamilien?

Laut Studien genauso gut wie Kindern in anderen Familien. Eine Langzeitstudie fand bei 17-jährigen Jugendlichen aus Familien mit zwei Müttern eine gesunde psychische Entwicklung, eine Metaanalyse von 33 Studien keine Unterschiede nach dem Geschlecht der Eltern. Entscheidend ist die Beziehung zu den Eltern.

Quellen

  1. Familienportal (BMFSFJ): Was sind Regenbogenfamilien?
  2. Statistik Austria: Eheschließungen und Ehescheidungen 2025 (22.05.2026)
  3. Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG) §§ 2, 3, 20
  4. ABGB § 144 (Fassung BGBl. I 180/2023)
  5. ABGB § 148
  6. ABGB § 145 Anerkenntnis
  7. ABGB § 177 Obsorge
  8. ABGB § 192 Annahme an Kindes statt
  9. ABGB § 193 Alter der Wahleltern
  10. ABGB § 195 Zustimmungsrechte
  11. ABGB § 197 Wirkungen der Annahme
  12. Gerichtsgebührengesetz, TP 12 Anm. 11
  13. VfGH 04.12.2017, G 258/2017 (Ehe für gleichgeschlechtliche Paare)
  14. VfGH 30.06.2022, G 230/2021 (Elternschaft)
  15. oesterreich.gv.at: Abstammung, anderer Elternteil
  16. oesterreich.gv.at: Stiefkindadoption
  17. Next Fertility IVF Bregenz: ROPA-Methode
  18. Gartrell N, Bos H: US National Longitudinal Lesbian Family Study. Pediatrics 2010;126(1):28–36
  19. Bos H u. a.: Same-sex and different-sex parent households and child health outcomes. J Dev Behav Pediatr 2016
  20. Fedewa AL, Black WW, Ahn S: Children and adolescents with same-gender parents: a meta-analytic approach. J GLBT Family Studies 2015;11(1):1–34
  21. American Academy of Pediatrics: Promoting the well-being of children whose parents are gay or lesbian. Pediatrics 2013;131(4):827
  22. FAmOs – Regenbogenfamilien Österreich
  23. Regenbogenfamilienzentrum Wien
  24. COURAGE – Beratungsstelle für LGBTIQ*-Personen und Regenbogenfamilien

Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung.