Co-Parenting: gemeinsam ein Kind großziehen, ohne ein Paar zu sein
Beim Co-Parenting bekommen zwei Menschen gemeinsam ein Kind und ziehen es zusammen groß, ohne eine Liebesbeziehung zu führen. Beide sind rechtlich Eltern, teilen sich Verantwortung, Betreuung und Kosten, und das Kind wächst mit Mutter und Vater auf, nur eben in zwei Haushalten. Dieser Ratgeber erklärt, was Co-Parenting ist, für wen es passt, welche Vor- und Nachteile es hat, was in Österreich bei Obsorge, Unterhalt und Kontaktrecht gilt und was ihr vorher klären solltet.
Was versteht man unter Co-Parenting?
Co-Parenting, auf Deutsch Co-Elternschaft, bezeichnet eine bewusst geplante Familie, in der zwei Menschen gemeinsam Eltern werden, ohne ein Paar zu sein. Typische Konstellationen sind eine Frau und ein Mann, die sich beide ein Kind wünschen, aber keinen Partner haben, ein Frauenpaar und ein schwuler Mann oder ein Männerpaar und eine Frau. Das Kind entsteht meist durch eine Insemination, zum Beispiel mit der Bechermethode, ohne Geschlechtsverkehr.
Der Unterschied zur privaten Samenspende liegt in der Rolle des Mannes: Ein Samenspender möchte in der Regel keine Elternrolle übernehmen, ein Co-Vater dagegen schon. Er ist rechtlicher Vater, kümmert sich um das Kind und trägt Kosten mit.
Achtung bei der Suche: Mit „Co-Parenting“ ist im Englischen und in vielen Ratgebern auch die gemeinsame Erziehung nach einer Trennung gemeint. Darum geht es hier nicht. Hier geht es um Familien, die von Anfang an als Co-Elternschaft geplant sind.
Für wen eignet sich Co-Parenting?
Co-Parenting kann passen, wenn …
- du dir ein Kind wünschst, aber keine Partnerschaft hast oder nicht auf eine warten möchtest;
- dein Kind beide leiblichen Eltern kennen und im Alltag erleben soll;
- du Verantwortung, Betreuung und Kosten teilen möchtest, statt alleinerziehend zu sein;
- du als schwuler Mann oder als Männerpaar Vater werden möchtest;
- ihr als Frauenpaar einen Vater wünscht, der eine aktive Rolle übernimmt.
Weniger geeignet ist es, wenn du alle Entscheidungen allein treffen möchtest, wenn du einen Umzug in eine andere Stadt planst oder wenn du eigentlich auf eine Partnerschaft mit dem anderen Elternteil hoffst. Wer allein Mutter werden möchte, findet Informationen im Ratgeber Solomutter werden.
Was Studien über Co-Parenting-Familien wissen
Die Forschung zu geplanter Co-Elternschaft ist noch jung, die meisten Daten stammen vom Centre for Family Research der Universität Cambridge:
- Wer sucht? In einer Befragung von 102 Mitgliedern einer Co-Parenting-Website waren rund zwei Drittel (68 Prozent) Singles. Als wichtigstes Motiv nannten sie, dass beide leiblichen Eltern am Leben des Kindes beteiligt sein sollen. Die meisten Frauen erwarteten, dass das Kind hauptsächlich bei ihnen lebt (Jadva u. a., 2015).
- Wie geht es den Familien? Eine Untersuchung von 23 Co-Parenting-Familien fand, dass Eltern und Kinder gut zurechtkommen, unabhängig davon, ob sich die Eltern über eine Website oder schon vorher kannten (Foley u. a., 2025).
Ehrlich eingeordnet: Das sind kleine Stichproben, Langzeitdaten über Jahrzehnte gibt es noch nicht. Gut erforscht ist dagegen, dass die Qualität der Beziehung zu den Eltern für Kinder wichtiger ist als die Familienform (siehe auch Studien zu Regenbogenfamilien und zu Solomüttern).
Vor- und Nachteile von Co-Parenting
| Vorteile | Nachteile |
|---|---|
| Das Kind kennt und erlebt beide leiblichen Eltern. | Ihr bindet euch für mindestens 18 Jahre an einen Menschen, den ihr oft erst kurz kennt. |
| Verantwortung, Betreuung und Kosten werden geteilt. | Zwei Haushalte bedeuten Abstimmung bei Schule, Ferien, Krankheit. |
| Beide Eltern haben Zeiten ohne Kind. | Konflikte über Erziehung, Wohnort oder neue Partner sind möglich. |
| Klare Rollen: Beide sind rechtlich Eltern, das Kind hat Unterhalts- und Erbansprüche gegen beide. | Absprachen vor der Geburt sind rechtlich nur begrenzt bindend. |
| Keine Liebesbeziehung, die scheitern und die Familie belasten kann. | Ohne Beziehung fehlt manchmal der „Kitt“, der Krisen übersteht. |
Ist Co-Parenting in Österreich erlaubt? Obsorge, Vaterschaft, Kontaktrecht
Ja. Kein Gesetz verbietet Co-Parenting, rechtlich seid ihr schlicht ein Elternpaar, das nicht miteinander verheiratet ist. Für euch gelten deshalb die allgemeinen Regeln des ABGB.
Keine Rechtsberatung. Wir fassen hier die Gesetzeslage zusammen (Stand Oktober 2026). Ob sie in eurem Fall so gilt, kann nur eine Anwältin oder ein Anwalt für Familienrecht sagen.
Vaterschaft
Der Co-Vater wird durch ein Anerkenntnis rechtlicher Vater: eine persönliche Erklärung in einer öffentlichen oder öffentlich beglaubigten Urkunde, wirksam, sobald sie beim Standesamt einlangt (§ 145 ABGB). Anerkennen kann er beim Standesamt, beim Kinder- und Jugendhilfeträger, beim Bezirksgericht oder beim Notar, und zwar schon vor der Geburt; Kosten fallen grundsätzlich nur beim Notar an (oesterreich.gv.at). Die Mutter muss nicht zustimmen, kann aber binnen zwei Jahren bei Gericht widersprechen (§ 146 ABGB). Ist die Mutter mit einem anderen Mann verheiratet, muss dieser zustimmen.
Obsorge
Sind die Eltern bei der Geburt nicht verheiratet, hat zunächst allein die Mutter die Obsorge (§ 177 Abs. 2 ABGB). Ihr könnt aber einmalig gemeinsam bestimmen, dass beide die Obsorge haben: persönlich und gleichzeitig vor einem Standesamt, egal wo in Österreich das Kind geboren wurde; jeder kann die Bestimmung innerhalb von acht Wochen ohne Begründung widerrufen (oesterreich.gv.at). Alternativ könnt ihr dem Gericht eine Vereinbarung über die Obsorge vorlegen.
Lebt ihr nicht zusammen, müsst ihr festlegen, bei wem das Kind hauptsächlich lebt (§ 177 Abs. 4 ABGB). Ein gleichteiliges Wechselmodell, die sogenannte Doppelresidenz, ist nach einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs möglich, wenn sie dem Kindeswohl am besten entspricht (VfGH, G 152/2015).
Kontaktrecht
Das Kind und jeder Elternteil haben das Recht auf regelmäßige persönliche Kontakte, die den Bedürfnissen des Kindes entsprechen; einigt ihr euch nicht, entscheidet das Gericht (§ 187 ABGB). Verfahren über Obsorge, Kontaktrecht und Abstammung sind gerichtsgebührenfrei (GGG TP 12).
Für Leserinnen und Leser aus Deutschland: Unverheiratete Eltern bekommen die gemeinsame Sorge durch Sorgeerklärungen, durch Heirat oder durch das Familiengericht; sonst hat die Mutter die Sorge allein (§ 1626a BGB). Vater wird, wer die Vaterschaft anerkennt, und er ist dann unterhaltspflichtig.
Wie funktioniert der Unterhalt bei Co-Parenting?
Grundsatz: Der Elternteil, der den Haushalt führt, in dem er das Kind betreut, leistet dadurch seinen Beitrag (§ 231 Abs. 2 ABGB). Der andere zahlt Geldunterhalt. Als Richtwert gilt die sogenannte Prozentsatzmethode, abhängig vom Alter des Kindes und vom monatlichen Nettoeinkommen (oesterreich.gv.at):
| Alter des Kindes | Richtwert vom Nettoeinkommen |
|---|---|
| 0–6 Jahre | 16 % |
| 6–10 Jahre | 18 % |
| 10–15 Jahre | 20 % |
| ab 15 Jahren | 22 % |
Für jedes weitere Kind, dem der Zahlende Unterhalt schuldet, wird der Satz verringert. Betreut der Zahlende mehr als üblich, sinkt der Unterhalt um etwa 10 Prozent je zusätzlichem wöchentlichem Betreuungstag; ganz entfallen kann er erst bei annähernd gleich verteilter Betreuung.
Wichtig: Eine Vereinbarung, mit der sich ein Elternteil verpflichtet, allein oder überwiegend für den Unterhalt aufzukommen und den anderen schad- und klaglos zu halten, ist unwirksam, außer sie wird bei einer Scheidung vor Gericht geschlossen (§ 231 Abs. 4 ABGB). Ihr könnt also nicht vorab vereinbaren, dass einer „nie zahlen muss“. Rechnet die Kosten deshalb gemeinsam durch, bevor ihr euch entscheidet.
Was Co-Eltern vorher klären sollten
Paare haben Jahre, um sich kennenzulernen, bevor ein Kind kommt. Co-Eltern haben oft nur einige Monate. Umso wichtiger sind ehrliche Gespräche über:
- Wohnort: Wie weit wohnt ihr auseinander? Was passiert, wenn jemand umziehen möchte?
- Betreuung: Bei wem lebt das Kind hauptsächlich? Wie oft ist es beim anderen? Wer nimmt Karenz, wer bezieht Kinderbetreuungsgeld?
- Geld: Unterhalt, gemeinsame Ausgaben (Kindergarten, Hobbys, Urlaub), Rücklagen.
- Erziehung: Religion, Schule, Ernährung, Medien, Impfungen.
- Obsorge: Allein bei der Mutter oder gemeinsam?
- Neue Partner: Wie geht ihr damit um, wenn einer eine Beziehung eingeht?
- Großeltern und Familie: Welche Rolle sollen sie spielen?
- Konflikte: Wer vermittelt, wenn ihr euch nicht einigt? Eine Familienberatungsstelle oder Mediation?
- Gesundheit: Infektionstests vor der Insemination, Erbkrankheiten in beiden Familien.
Haltet das Ergebnis schriftlich fest. Eine solche Vereinbarung hilft euch, Erwartungen zu klären. Rechtlich ersetzt sie nichts: Vereinbarungen über Obsorge und Kontakte prüft das Gericht am Kindeswohl und muss sie für unwirksam erklären, wenn das Wohl des Kindes sonst gefährdet wäre (§ 190 ABGB).
Ablauf: vom Kennenlernen zur Schwangerschaft
- Kennenlernen: mehrere Treffen über Monate, auch mit Freunden und Familie, und Gespräche über die Fragen oben.
- Alltag testen: Sinnvoll ist, bewusst Alltagszeit miteinander zu verbringen, etwa ein Wochenende oder einen Urlaub, bevor ihr euch festlegt.
- Tests: Infektionstests und, wenn gewünscht, ein Spermiogramm (siehe Tests für Samenspender).
- Vereinbarung: schriftlich festhalten, im Idealfall mit Beratung.
- Insemination: meist zu Hause mit der Bechermethode. Wenn ihr in einer Lebensgemeinschaft wärt, stünde auch eine Klinik offen; Co-Eltern leben aber meist nicht zusammen.
- Schwangerschaft und Geburt: Vaterschaft anerkennen (schon vor der Geburt möglich), über die gemeinsame Obsorge entscheiden.
Co-Parenting-Partner finden in Österreich
In der Cambridge-Studie hatten sich 13 von 23 Co-Parenting-Familien über eine Website kennengelernt. Auf bechermethode.at kannst du gezielt nach Menschen filtern, die gemeinsame Elternschaft suchen: Männer mit Interesse an Co-Parenting und Frauen und Paare, die gemeinsame Elternschaft suchen. Wir prüfen jedes Profil und jede Nachricht, Kontaktdaten werden erst ausgetauscht, wenn beide zugestimmt haben, und die Plattform ist kostenlos.
Unabhängig davon, wo du suchst: Nimm dir Zeit. Wer drängt, schnell „loszulegen“, oder Geld verlangt, ist kein guter Co-Elternteil. Beratung zu Familienplanung, auch für queere Familien, bieten in Österreich zum Beispiel die Beratungsstellen von COURAGE in Wien, Graz, Salzburg, Klagenfurt, Linz und Innsbruck.
Co-Parenting-Profile ansehen Kostenlos anmelden
Häufige Fragen zu Co-Parenting
Was versteht man unter Co-Parenting?
Co-Parenting oder Co-Elternschaft heißt, dass zwei (oder mehr) Menschen gemeinsam ein Kind bekommen und großziehen, ohne ein Liebespaar zu sein. Das Kind entsteht meist durch Insemination, etwa mit der Bechermethode, beide sind rechtlich Eltern und teilen sich Verantwortung, Betreuung und Kosten. Gemeint ist hier nicht das Co-Parenting getrennter Eltern nach einer Trennung.
Ist Co-Parenting in Österreich erlaubt?
Ja. Es gibt kein Gesetz, das Co-Parenting verbietet; rechtlich seid ihr ein unverheiratetes Elternpaar. Der Vater wird durch Anerkenntnis Elternteil, die Obsorge hat zunächst die Mutter allein, ihr könnt am Standesamt aber gemeinsame Obsorge bestimmen. Für Unterhalt und Kontaktrecht gelten die normalen Regeln.
Ist Co-Parenting in Deutschland erlaubt?
Ja, auch in Deutschland. Unverheiratete Eltern bekommen die gemeinsame Sorge, wenn sie Sorgeerklärungen abgeben; sonst hat die Mutter die Sorge allein (§ 1626a BGB). Der Vater wird durch Anerkennung rechtlicher Vater und ist dann unterhaltspflichtig.
Welche Vor- und Nachteile hat Co-Parenting?
Vorteile: Das Kind kennt und hat beide leiblichen Eltern, Verantwortung und Kosten werden geteilt, beide Eltern haben Freiräume. Nachteile: Ihr bindet euch für mindestens 18 Jahre an einen Menschen, den ihr oft erst kurz kennt, Konflikte über Wohnort, Erziehung oder neue Partner sind möglich, und Vereinbarungen sind rechtlich nur begrenzt bindend.
Ist Co-Parenting mit gemeinsamer Obsorge möglich?
Ja. Unverheiratete Eltern können einmalig vor jedem Standesamt in Österreich bestimmen, dass beide mit der Obsorge betraut sind; dafür muss der Vater vorher die Vaterschaft anerkannt haben. Leben die Eltern nicht zusammen, müssen sie festlegen, bei wem das Kind hauptsächlich lebt.
Wie funktioniert der Unterhalt bei Co-Parenting?
Der Elternteil, bei dem das Kind hauptsächlich lebt, leistet seinen Unterhalt durch die Betreuung, der andere zahlt Geldunterhalt, als Richtwert 16 bis 22 Prozent seines Nettoeinkommens je nach Alter des Kindes. Je mehr er betreut, desto weniger zahlt er; bei annähernd gleich verteilter Betreuung kann der Geldunterhalt entfallen.
Was ist eine Co-Vaterschaft?
So nennt man umgangssprachlich die Rolle des Vaters in einer Co-Elternschaft: Er ist rechtlicher Vater mit allen Rechten und Pflichten, lebt aber nicht in einer Partnerschaft mit der Mutter. Das unterscheidet ihn vom Samenspender, der keine Elternrolle übernehmen möchte.
Quellen
- Jadva V, Freeman T, Tranfield E, Golombok S: „Why search for a sperm donor online?“ / Co-parenting arrangements. Human Reproduction 2015;30(8):1896–1906
- Foley S, Jadva V, Golombok S: Elective co-parenting families. Reproductive BioMedicine Online 2025;50(5):104747
- ABGB § 145 Anerkenntnis
- ABGB § 146 Widerspruch gegen das Anerkenntnis
- ABGB § 177 Obsorge
- ABGB § 187 Kontaktrecht
- ABGB § 190 Vereinbarungen
- ABGB § 231 Kindesunterhalt
- Gerichtsgebührengesetz, TP 12 Anm. 11
- VfGH 09.10.2015, G 152/2015 (Doppelresidenz)
- oesterreich.gv.at: Gemeinsame Obsorge unverheirateter Eltern
- oesterreich.gv.at: Anerkennung der Vaterschaft
- oesterreich.gv.at: Kindesunterhalt, Prozentsatzmethode
- § 1626a BGB (Deutschland): Elterliche Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern
- COURAGE – Beratungsstelle für LGBTIQ*-Personen und Regenbogenfamilien
Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung.